- eine Sonderform der evolutionären Weiterentwicklung des homo sapiens (germanicus)
Deutschland
Ein Verein ist „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oderjuristischer Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern (§ 56 BGB)
und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des
Vereinsvorstands definiert sind. Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf
lediglich zweier Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist
nicht nötig. Die Vereine bestimmen ihre Satzung unter Berücksichtigung
der Vorschriften der § 21 – § 79 BGB selbst.
Vereinsstatistik 2011
Gegenüber der ersten Vereinsstatistik aus dem Jahr 2001 stieg die Anzahl der Vereine in Deutschland um insgesamt
35.597 auf 580.298 eingetragene Vereine im Jahr 2011.
Das entspricht 7.094 Vereinen je 1 Million Einwohner.
© V&M Service GmbH, Konstanz, Deutschland, Oktober 2011 hier weiterlesen
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