Vereinsregistersache 1. Basenji Klub Deutschland von 1977
e.V.
Nach den uns vorliegenden Informationen steuert der Basenji
Klub Deutschland auf eine rechtlich sehr problematische Situation zu. Amtsgericht Böblingen als Kontrollbehörde aktiv!
Die
Mitgliederversammlung aus dem Jahr 2013 wurde gegenüber der Vorstandschaft des
BKD mehrfach angefochten. Wir berichteten darüber bereits Mitte letzten
Jahres. Darüber hinaus wurde –wie wir
jetzt durch die Pressestelle erfahren haben- durch die Beschwerdeführer eine
Anfechtung beim Amtsgericht Böblingen / Vereinsregister bereits im Mai 2013 eingereicht.
§
Aufgrund dieser Einsprache ist bis zum heutigen
Tag das Versammlungsprotokoll der MV 2013 NICHT im Vereinsregister eingetragen
worden.
§
Über diesen Umstand wurde der Basenji Klub
Deutschland durch das Amtsgericht Böblingen offiziell informiert.
§
Der Vorstand des BKD wurde mit Datum vom 25. November 2013 im Rahmen einer
amtlichen Verfügung des Amtsgerichts Böblingen darüber hinaus aufgefordert,
innerhalb von 2 Wochen hierzu Stellung zu nehmen. Der Vorstand, vertreten durch
den 1. Vorsitzenden Herrn Oliver Kemmer, hat NICHT reagiert.
§
Mit Datum vom 24. März 2014 wurde der BKD erneut im Rahmen einer amtlichen
Verfügung des Amtsgerichts Böblingen aufgefordert innerhalb von weiteren 4
Wochen Stellung zu nehmen. Auch darauf
hat Herr Oliver Kemmer oder ein sonstiges Mitglied der BKD-Vorstandschaft NICHT
reagiert.
Als Rechtsfolge gilt somit rein formal der Stand des
Vereinsregisters aus dem Jahr 2011 mit den dort gemachten Angaben, die im
Rahmen des "öffentlichen Glaubens" bindend sind. Dies betrifft auch
die Besetzung der in der Satzung genannten Ämter!!! Die Rechtsfolgen ziehen je
nach Interessenslage der einzelnen Vereinsmitglieder sehr gravierende
Haftungsfragen nach sich und für den 1. Basenji Klub Deutschland e.V. in jedem
Fall finanziell verheerende Folgen!!!
Die Auswirkungen der ungültigen Mitgliederversammlung 2013
werden bei Zustandekommen der beabsichtigten MV 2014 noch
einen erheblich weitreichenderen Schaden nach sich ziehen. In wie weit dies
eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder, die sich "wider besseren Wissens"
in einem Amt tummeln, welches durch satzungswidrige Wahlen und Manipulationen
zustanden kam, dürfte noch weitere Kreise ziehen.
Absurd, aber zu der seit 2011 andauernden Ära
Kemmer-Fendel-Baaser passend, ist die Ignoranz und der Dilettantismus, mit welchem bereits
teuer bezahlte Fehler in regelmäßiger Gleichmäßigkeit wiederholt werden.
Der 1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.V. scheint über
sehr schlecht informierte Mitglieder, oder über besonders gleichgültige Mitglieder
zu verfügen. In jedem Fall scheinen sie leichtgläubig genug zu sein, um den
Beschwichtigungssignalen der VDH-hörigen Vorstandsseilschaft zu glauben.
Müssten wir einen Wochenend-Freizeit-Tipp abgeben, würden
wir sagen: