Sonntag, 17. November 2013

Vorstandsbeschluß Z.U.L.U. im Oktober

Eine in mehrerlei Hinsicht interessante Entscheidung des Rassehundezuchtvereins Z.U.L.U. e.V.
Immer konkreter arbeitet sich der Unterschied zwischen dem Z.U.L.U. e.V. und dem BKD heraus.
Der Vorstand informiert seine Mitglieder. Der Vorstand hat Kenntnis des Regelwerkes. Der Vorstand hat die Führung in der Hand. Sachlich fundierte Entscheidungen werden getroffen, auch wenn diese nicht bei allen Mitgliedern populär sind. Erkannte Lücken und fehlerhafte Regeln werden korrigiert. Veränderungen werden umgesetzt. Chapeau!

Vorstandsbeschluß im Oktober
16.11.2013 19:58
Im Oktober wurde nach § 2.1 (1) Z.U.L.U. Zuchtordnung das Anliegen einer Wurf- bzw. Aufzuchtsstätte an einem Nebenwohnsitz nicht genehmigt.
Vorstandsbeschluss
Im Oktober wurde nach § 2.1 (1) Z.U.L.U. Zuchtordnung das Anliegen einer Wurf- bzw. Aufzuchtsstätte an einem Nebenwohnsitz nicht genehmigt. Dies ergibt sich aus unserem Regelwerk und dem klubeigenen Formblatt „Zwingerabnahmeprotokoll“. Es erscheint uns eine deutlichere Formulierung sinnvoll und somit ergeht nachfolgender Vorstandsbeschluss nach § 13 (3) Z.U.L.U. Zuchtordnung:
 

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